Satzung

Vereinssatzung

Name des Vereins

§1 Der Verein führt den Namen “ Heimatverein Reichenberg/Sa e.V.“ Dieser Name soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

Sitz

§2 Vereinssitz ist der Ortsteil Reichenberg der Gemeinde Moritzburg

 

Zweck

§3 Der Zweck des Vereins ist die Förderung des kulturellen und öffentlichen Lebens im Ort Reichenberg/Sa. Er pflegt die historische dörfliche Tradition unter Einbeziehung der neuen Einwohner des Ortes.

Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch die Gestaltung der Bilder­chronik von 1945 bis 2010, durch die Erstellung von Gedenktafeln für die kriegsgefallenen Reichenberger, durch die Erweiterung der im Ortsarchiv bewahrten Bilder und Schriftstü­cke, durch die Unterstützung der Organisation des traditionellen Brauchtums, durch die Zusammenarbeit mit den anderen Vereinen des Ortes und mit Aktivitäten der Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Seniorenbetreuung.

§4 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglie­der erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Geschäftsjahr

§5 Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2013.

 

Mitgliedschaft

§6 Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des priva­ten oder öffentlichen Rechts werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über den Antrag entschei­det der Vorstand nach freiem Ermessen mit einfacher Mehrheit. Bei Ablehnung des An­trags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich Einspruch beim Vorstand erhoben werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet dann die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung durch den Vorstand. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod des Mitgliedes, durch Austritt, Ausschluss, mehr als dreijährige Beitragsschuld oder mit Auflösung des Vereins.

Der Austritt kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten erfol­gen. Die Austrittserklärung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand abgegeben werden. Der Ausschluss erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss des Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied binnen eines Monats nach Zugang Einspruch beim Vorstand einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet in diesem Fall abschließend über den Ausschluss.

Die Mitglieder leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der bis zum Ende des 1. Quartals fällig ist.

Die Höhe des Beitrags wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

Organe

§7 Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

Vorstand, Gerichtsstand

§8 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und 5 Beisitzern und wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wieder­wahl ist zulässig.

Der im Sinn von § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertrenden Vorsitzenden.

Bei Rechtshandlungen mit einem Gesamtwert von mehr als 1500 Euro ist die Zustimmung

der Mitgliederversammlung erforderlich.

Der Gerichtsstand ist Meißen.

 

Mitgliederversammlung

§9 Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich vom Vorsitzenden per Brief oder

Mail 14 Tage vor dem Termin einberufen und geleitet.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

  • Genehmigung des HH-Planes für das kommende Geschäftsjahr
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Kassenberichtes des Vorstands
  • Entlastung des Vorstands
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Beschlüsse über Satzungsänderungen
  • Wahl des Vorstands (aller drei Jahre und bei Gründung)
  • Protokollführung über wesentliche Verbandsprobleme und Beschlüsse.
  • Das Protokoll verwahrt der Vorsitzende und unterzeichnet es gemeinsam mit zwei Vorstandsmitgliedern.

Einsichtnahme in das Protokoll durch Vereinsmitglieder ist nach Anmeldung möglich.

 

Arbeitsweise, Adresse, Treffen

§10 Arbeitsweise des Heimatvereins: Treffpunkt ist der Versammlungsraum im ersten Stockwerk des ehemaligen Gemeindeamtes.

Als Adresse gilt: August-Bebel-Str. 41, 01468 Reichenberg Briefkasten am Eingang rechts.

Der Vorstand trifft sich 2-monatlich, die aufgabenbezogenen Arbeitsgruppen nach eigener Abstimmung.

 

Auflösung des Vereins

§11 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die Feuerwehr, die Kirchgemeinde und den TSV Reichenberg/Boxdorf, die das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

 

Reichenberg, den 10.04.2013

Nachtrag zur Satzung des „Heimatverein Reichenberg/Sa.e.V.“

§ 6 Mitgliedschaft

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wurde rückwirkend zum 01.01.2022 auf 15,00 EURO

erhöht.

Alle anwesenden 11 Mitglieder haben der Erhöhung zugestimmt.

Reichenberg, den 16.02.2022

Nachtrag zur Satzung des „Heimatverein Reichenberg/Sa.e.V.“

§6 Mitgliedschaft

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wurde rückwirkend zum 01.01.2025 auf 24,00 Euro erhöht.

Alle anwesenden Mitglieder haben am 12.02.2025 in der Mitgliederversammlung der Erhöhung einstimmig zugestimmt.

Reichenberg, den 12.02.2025